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Durch den ab Januar 2009 geltenden Einheitstarif
der gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 Prozent, ist
ein Wechsel der Versicherung zwar weniger interessant,
allerdings gibt es dann ein Sonderkündigungs-
recht bei einer Tariferhöhung. Für diesen
Fall ist ein kostenloser Vergleich der Versicherungsanbieter
empfehlenswert, um den geforderten Zusatzbeitrag der
alten Versicherung zu entgehen.
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