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Gesetzliche Krankenversicherung

Durch den ab Januar 2009 geltenden Einheitstarif der gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 Prozent, ist ein Wechsel der Versicherung zwar weniger interessant, allerdings gibt es dann ein Sonderkündigungs- recht bei einer Tariferhöhung. Für diesen Fall ist ein kostenloser Vergleich der Versicherungsanbieter empfehlenswert, um den geforderten Zusatzbeitrag der alten Versicherung zu entgehen.


 

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