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Als Hundehalter sind Sie in solchen Fällen immer
schadenersatzpflichtig und das unabhängig davon,
ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Zwar ist der Halter von Seiten des Gesetzgebers nicht
verpflichtet sich gegen eventuelle Schäden die
durch den Hund verursacht werden zu versichern, allerdings
ist im BGB eindeutig festgelegt, dass bei Schäden
durch den Hund, der Halter des Tieres zur Verantwortung
gezogen wird und das im schlimmsten Fall ein Leben
lang.
Wenn Sie Ihr Vermögen vor unnötigen Haftpflichtansprüchen
bezüglich Schäden durch Ihren Hund schützen
möchten, sollten Sie nicht auf eine Hundehaftpflicht
verzichten. Diese muss dabei trotz einem hohen Schadensrisiko
nicht teuer sein. Um einen günstigen Anbieter
zu finden, ist ein Versicherungsvergleich ratsam.
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