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Als Pferdehalter sind Sie in solchen Fällen immer
schadenersatzpflichtig und das unabhängig davon,
ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Zwar verlangt der Gesetzgeber vom Halter nicht, sich
gegen eventuelle Schäden die durch das Pferd verursacht
werden zu versichern, allerdings ist im BGB eindeutig
festgelegt, dass bei Schäden durch das Pferd,
der Halter des Tieres zur Verantwortung gezogen wird
und das in voller Höhe.
Wenn Sie Ihr Vermögen vor unnötigen Haftpflichtansprüchen
bezüglich Schäden durch Ihr Pferd schützen
möchten, sollten Sie nicht auf eine Pferdehaftpflicht
verzichten. Diese muss dabei trotz der großen
Gefahren nicht teuer sein. Ein Vergleich mit einem
Versicherungsrechner ist sehr hilfreich um den richtigen
Anbieter zu finden.
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