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In jedem Jahr werden staatliche Zulagen dem Rentenvertrag
gutgeschrieben. Diese setzen sich aus der Grundzulage
und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt
bis zu 154 Euro und die Kinderzulage je Kind 185 Euro.
Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, erhöht
sich die Zulage auf 300 Euro pro Kind. Riester-Sparer
können zudem im Rahmen ihrer Steuererklärung
ihre jährlichen Sparleistungen als Sonderausgaben
geltend machen.
Nutzen auch Sie die steuerlichen Vorteile der Riester
Rente und profitieren Sie von der finanziellen Förderung
durch den Staat. Damit bleiben Sie auch im Alter gut
versorgt.
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