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Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die
als eine Erhebungsform der Einkommenssteuer seit dem
1. Januar 2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
erhoben wird. Dabei handelt es sich um einen pauschalen
Satz von 25 Prozent, die aus Zinserträgen und
Dividenden sowie Veräußerungsgewinnen von
Aktien, Anleihen und Wertpapieren, von den zuständigen
Bankinstituten einbehalten werden. Diese wiederum führen
die Abgeltungssteuer an die Finanzverwaltung ab. |