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Die Ablaufleistung setzt sich aus zwei Teilen zusammen,
dem garantierten und dem nicht garantierten Teil. Dabei
wird der garantierte Teil als Versicherungssumme bezeichnet
und der nicht garantierte Teil stellt die Gewinnbeteiligung
dar. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung
wird die Ablaufleistung zum Ablauf der Versicherungsdauer
fällig. |