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Zum ersten kann ein Versicherungsunternehmen es
sich vorbehalten einen Antrag auf Versicherung abzulehnen.
Auch sind Ablehnungen im Bereich der Vertragsgestaltung
möglich.
Zum zweiten kann von der Versicherung eine Leistung
im Schadenfall ebenfalls abgelehnt werden. So zum Beispiel,
wenn der Schaden unter der vertraglich vereinbarten
Selbstbeteiligung liegt oder ein Ausschlussbestand
gegeben ist.
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