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Mit der Stilllegung eines Kraftfahrzeugs endet zeitgleich
die Steuer- und Versicherungspflicht des Kfz. Wenn
diese bis zu einem Jahr stillgelegt wird, genügt
die Rückgabe des Fahrzeugscheines an die Zulassungsstelle
und die Entstempelung des Kennzeichens. Den Fahrzeugbrief
erhält der Eigentümer nach der Eintragung
des Abmeldevermerkes wieder zurück. Dauert die
Abmeldung des Fahrzeugs allerdings länger als
ein Jahr, muss auch der Fahrzeugbrief abgegeben werden. |