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Werden die eigenen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag
auf eine dritte Person übertragen, dann bezeichnet
man diesen Vorgang als Abtretung. Dadurch gehen sämtliche
Rechte auf den Gläubiger über, der Versicherungsnehmer
allerdings ist weiter verpflichtet, die Beiträge
zu zahlen. Damit eine Abtretung wirksam wird, muss
das vom bisherigen Inhaber der Versicherungspolice
schriftlich dem Versicherer angezeigt werden. |