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Man versteht unter einem adäquatem Kausalzusammenhang
die Tatsache, dass Vertragsbestandteile oder manche
Rechtsvorschriften nur dann wirksam werden, wenn ein
Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung besteht.
So spricht man von einem adäquatem Kausalzusammenhang,
wenn zwischen der Handlung des Schädigers und
dem entstandenen Schaden ein direkter Ursachenzusammenhang
besteht. |