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Die allgemeinen Vertragsbedingungen legen Inhalt
und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Darunter
die Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten
des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls
ergänzt durch die besonderen Versicherungsbedingungen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gehören zum
Geschäftsplan des Versicherers und brauchen vom
Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen nicht
genehmigt werden. |