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Das Altersvermögensgesetz wurde im Mai 2001
verabschiedet und ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.
In diesem sind im wesentlichen Regelungen festgelegt,
die der Förderung für den Aufbau eines privaten
Vermögens zur Altersversorgung dienen soll.
Das Altersvermögensgesetz sieht im einzelnen vor:
- Die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter bzw.
eine
Grundsicherung bei einer dauerhaften Erwerbsminderung
- Der Aufbau einer privaten, zusätzlichen und
steuergeförderten
Altersvorsorge.
- Ein verbesserter Auskunftsservice durch die Rentenversicherungsträger
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