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Die privaten Krankenversicherungen nutzen die Alterungsrückstellung
zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im
Alter. Das bedeutet, dass von den Beiträgen aus
jungen Jahren ein großer Teil für die höheren
Leistungen, die ein älterer Mensch in Anspruch
nimmt, zurückgelegt werden. Dabei gilt, je höher
die Alterungsrückstellungen von der jeweiligen
Versicherung, desto sicherer ist auch die Beitragskalkulation
für den Versicherten im Alter. Die Alterungsrückstellung,
auch Altersrückstellung genannt, wird aus den
verdienten Bruttobeiträgen, aus dem Rechnungszins,
aus Direktgutschrift und Mittel für über
65-Jährige und aus den Limitierungsmitteln gebildet.
In einer gesetzlichen Krankenversicherung werden keine
Alterungsrückstellungen gebildet. |