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Das Wort ambulant entstammt dem Lateinischen und
bedeutet übersetzt: wandernd, umherziehend. Medizinisch
gesehen hat das die Bedeutung, dass eine Behandlung
in der Arztpraxis stattfindet, im Gegensatz zur stationären
Behandlung im Krankenhaus. Die ambulante ärztliche
Behandlung beinhaltet neben den therapeutischen Maßnahmen
auch präventive Maßnahmen. Der Leistungskatalog,
der die Therapiemethoden auflistet, die der Arzt in
der ambulanten Versorgung anbieten darf, ist im Sozialgesetzbuch
nur als Rahmenrecht vorgegeben. Die präzise Definition
regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch
Richtlinien. Der Arzt kann dabei die jeweilige Therapiemethode
innerhalb des definierten Leistungsspektrums frei wählen.
Das Honorar der erbrachten vertragsärztlichen
Leistungen wird durch die Verbände der Krankenkassen
und der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart. |