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Der Anrechnungsbetrag ist der Gegenwert der gebildeten
Altersrückstellung für den Versicherten.
Dieser drückt sich in der Beitragsdifferenz zwischen
dem aktuell zu zahlenden Beitrag und dem Beitrag, der
auf Grund des derzeitigen Alters des Versicherten bei
einem Neuabschluss zu zahlen wäre, aus. |