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Als Anrechnungszeiten ist die Zeitspanne, während
der gesetzlich Rentenversicherte aus bestimmten persönlichen
Gründen keine Beiträge zahlen konnte, gemeint.
Diese werden allerdings pauschal so gewertet, als hätte
der Versicherte dennoch Beiträge in die Rentenkasse
gezahlt. Dabei versteht man unter Anrechnungszeiten
z.B. Zeiten in den der Versicherte wegen Schwangerschaft,
Mutterschaft, wegen Krankheit bedingter Arbeitsunfähigkeit
oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war. Die Anrechnungszeiten
zählen zu den sogenannten versicherungsfremden
Leistungen, die in der Vergangenheit vielen Änderungen
unterworfen waren und auch in Zukunft weitere Einschränkungen
erfahren werden. |