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Der Antragsteller hat die Pflicht bei Antragstellung
oder einer Vertragsänderung seinen aktuellen Gesundheitszustand
und Erkrankungen, die in zurückliegender Zeit
aufgetreten sind wahrheitsgemäß anzugeben.
Werden Umstände verschwiegen oder nicht richtig
angegeben, hat der Versicherer das Recht den Vertrag
als nichtig zu erklären. |