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Zur Beitragsberechnung für Arbeitnehmer dient
das Arbeitsentgelt als Grundlage. Zu diesen gehören
grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer
aus einem Beschäftigungsverhältnis gezahlt
werden. Dazu zählen neben dem Lohn oder Gehalt
auch die Überstundenvergütung, Familienzuschläge,
Gewinnanteile und der Wert der Sachbezüge. Des
weiteren zählen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt
z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Provisionen, Gefahrenzuschläge
oder andere zusätzliche Monatsentgelte. |