|
Der Arbeitsrechtsschutz ist im Bereich des Privatrechtsschutzes
mitversichert. Eine reine Arbeitsrechtsschutzabsicherung
ist nicht möglich. Mit einem Arbeitsrechtsschutz
wird dem Versicherten das finanzielle Risiko genommen,
wenn er z.B. wegen einer Kündigung gegen seinen
alten Arbeitgeber gerichtlich vorgehen will. In diesem
Fall übernimmt der Arbeitsrechtsschutz alle anfallenden
Gerichtskosten des Versicherten. |