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Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man, wenn
der Versicherte bzw. Arbeitnehmer seine vertraglich
geschuldete Leistung wegen Krankheit nicht voll erfüllen
kann. Allerdings ist eine Arbeitsunfähigkeit nicht
gleichzusetzen mit einer Berufsunfähigkeit. Selbst
wenn der Arbeitnehmer 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig
ist, hat er keinen automatischen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsrente. |