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Der Fall eines Auslandsschadens tritt dann ein,
wenn die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
im Ausland vertreten werden müssen. Durch die
länderabhängig unterschiedlichen Rechtslagen
treten sehr oft verlängerte Bearbeitungszeiten
auf. Selbst bei einer vollständigen Durchsetzung
der Ansprüche, sind Auslandschäden oftmals
mit Kosten verbunden, da Anwalts- und Gerichtskosten
von der Gegenseite nur zum Teil erstattet werden. |