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Als außerordentliche Kündigung wird die
vorzeitige Beendigung eines Versicherungsverhältnisses
durch den Versicherer aus besonderen Anlass angesehen.
Zu diesen Anlässen gehören z.B. die Zahlungsunfähigkeit,
die Aussetzung der Folgeprämienzahlung sowie Obliegenheitsverletzungen
des Versicherungsnehmers. |