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Derjenige der eine bauliche Maßnahme an einem
Gebäude vornimmt oder vornehmen lässt, wird
als Bauherr bezeichnet. Ein Bauherr handelt dabei auf
eigene Rechnung und Gefahr und trägt damit das
sogenannte Bauherrenrisiko. Darum sollte er seinen
Haftpflichtversicherungsschutz in jedem Fall auf diesem
Bereich hin prüfen. |