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  Begünstigte Personen

Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherungsverträgen eine dritte Person als begünstigte Person in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Dadurch kommt es im Rahmen dieser Versicherung zu einer Erweiterung der Geschäftsbeziehung. Dies kann z.B. bei einer Lebensversicherung der Fall sein. Die begünstigte Person ist dann jene Person, die bei einem unerwarteten Ableben des Versicherten, die vertraglich vereinbarte Summe von der Versicherung ausbezahlt bekommt. Meistens handelt es sich dabei um den Lebenspartner oder ein Familienmitglied. Wird keine begünstigte Person angeführt, geht das Geld natürlich nicht verloren, sondern der Überbringer des Versicherungsvertrages kann in diesem Fall durch die Vorlage der entsprechenden Dokumente die Auszahlung veranlassen. Anschließend wird durch das Versicherungsunternehmen die Bezugsberechtigung des Überbringers festgestellt und die Versicherungssumme ausgezahlt.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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