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Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherungsverträgen
eine dritte Person als begünstigte Person in den
Vertrag aufnehmen zu lassen. Dadurch kommt es im Rahmen
dieser Versicherung zu einer Erweiterung der Geschäftsbeziehung.
Dies kann z.B. bei einer Lebensversicherung der Fall
sein. Die begünstigte Person ist dann jene Person,
die bei einem unerwarteten Ableben des Versicherten,
die vertraglich vereinbarte Summe von der Versicherung
ausbezahlt bekommt. Meistens handelt es sich dabei
um den Lebenspartner oder ein Familienmitglied. Wird
keine begünstigte Person angeführt, geht
das Geld natürlich nicht verloren, sondern der
Überbringer des Versicherungsvertrages kann in
diesem Fall durch die Vorlage der entsprechenden Dokumente
die Auszahlung veranlassen. Anschließend wird
durch das Versicherungsunternehmen die Bezugsberechtigung
des Überbringers festgestellt und die Versicherungssumme
ausgezahlt. |