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Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem
und ergänzt die Eigenvorsorge von Beamten. Der
Dienstherr, ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde,
ist dabei an den Krankheitskosten seiner Beamten im
Rahmen der Fürsorgepflicht beteiligt. Gewährt
wird die Beihilfe in prozentual unterschiedlicher Höhe
und je nach Bundesland ist sie personen- oder familienbezogen.
Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Teil der Krankheitskosten
sollte jeder Beamte privat absichern. Besondere Bestimmungen
gelten dabei für Soldaten, Polizei- und Zollbeamte. |