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Eine Beitragsanpassungsklausel (BAK) ermöglicht
dem Versicherer, die Beiträge für laufende
Verträge anzupassen. Dies kann der Fall sein,
wenn eine wesentliche Änderung bezüglich
der Leistungen der Versicherung eingetreten ist. So
z.B. durch Gerichtskostenerhöhungen oder inflationärer
Tendenzen. Mit jeder Beitragserhöhung ohne Umfangänderung
beim Versicherungsschutz, hat der Versicherte ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Gültigkeit hat dieses bis
zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung
eintreten soll. |