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Wenn die Beiträge für einen Versicherungsschutz
nicht mehr aufgebracht werden können, besteht
die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Weitere
Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings
werden die vereinbarten Leistungen angepasst und unter
Umständen der Risikoschutz und die Versicherungssumme
erheblich verringert. Zu beachten, eine Beitragsfreistellung
ist nur möglich, wenn ein gewisser Mindestrückkaufswert
vorhanden ist. Es ist jederzeit möglich eine Wiederaufnahme
der Beitragszahlung zu veranlassen. |