|
Die Beitragsleistung ist für den Versicherten
entscheidend für den Anspruch auf die Rente. Nur
wenn er eine Zeit lang der Versicherung angehört
hat und dadurch die Wartezeiterfüllung erreicht,
bekommt er eine Rente ausbezahlt. Die Höhe der
Rente hängt im wesentlichen von der Anzahl der
Jahre und der Beiträge ab, die der Versicherte
in seinem Versicherungsleben einbezahlt hat. |