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Die Beitragsrückerstattung ist eine erfolgsabhängige
Überschussbeteiligung. In der Regel wird sie dann
an den Versicherten ausgezahlt, wenn keine Tarifleistungen
für das jeweilige Geschäftsjahr in Anspruch
genommen wurden. Eine garantierte Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit kann in den angebotenen Tarifen
der Versicherung vereinbart werden. |