|
Eine Form des Todesfallleistung in einer privaten
Rentenversicherung wird als Beitragsrückgewähr
bezeichnet. In der Regel wird sie bei einer aufgeschobenen
Rentenversicherung für den Fall vereinbart, dass
bereits vor dem Rentenbeginn die versicherte Person
sterben sollte. Die Beitragsrückgewähr ist
aber auch als Hinterbliebenenabsicherung bei sofortbeginnender
Rentenversicherung möglich. Die eingezahlten Beiträge
plus Zinsen werden dann im Todesfall als Todesfallkapital
ausgezahlt. Bei einer sofortbeginnenden Rente werden
bereits erbrachte Renten in Abzug gebracht. |