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Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem
1. Januar 2000 dazu verpflichtet bei der Krankheitsvollversicherung
einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent
zu erheben. Dabei wird dieser Beitragsanteil jedem
Versicherten individuell gutgeschrieben. Er soll bewirken,
dass die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant
bleiben, bzw. sogar später abgesenkt werden können. |