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Die Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
sind die Jahre und Monate, für die Pflichtbeiträge
oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
gezahlt wurden. Auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten
die in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden,
zählen dazu. |