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Der Beitragszuschuss ist für Rentenempfänger
möglich, die nicht in der Krankenversicherung
der Rentner pflichtversichert sind. Diese können
einen monatlichen Zuschuss zu den Beiträgen zur
Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, müssen
den Zuschuss aber beantragen. Die Höhe richtet
sich dann nach der Rentenhöhe und nicht nach der
Beitragshöhe. |