|
In der Regel sind Belegärzte niedergelassene
Ärzte. Sie mieten in Krankenhäusern Betten
an und nutzen die Einrichtungen des Krankenhauses.
Belegärzte sind dazu berechtigt, ihre Patienten
im Krankenhaus stationär zu behandeln und auf
die stationären Einrichtungen und Mittel zurückzugreifen.
Ihre Leistungen sind dabei gesondert abzurechnen, da
sie keine Vergütung vom Krankenhaus erhalten.
Als Leistungen des Belegarztes werden seine persönlichen
Leistungen, der Bereitschaftsdienst für seine
Belegpatienten, die von ihm veranlassten Leistungen
von Ärzten und ärztlichen
Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses und
die von ihm veranlassten Leistungen nachgeordneter
Ärzte des selben Fachgebietes im Krankenhaus angesehen.
|