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Ist die versicherte Person infolge von ärztlich
nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder
Körperverfall voraussichtlich mindestens sechs
Monate ununterbrochen außerstande den erlernten
Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
dann liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Dabei muss
die andere Tätigkeit aufgrund der Ausbildung und
Erfahrung, bzw. den Fähigkeiten und Kenntnissen
ausgeübt werden können. Außerdem muss
sie der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Liegt
eine Berufsunfähigkeit vor, wird die vereinbarte
Leistung aus der Versicherung gezahlt. Je nach Versicherungsgesellschaft
und ihren Versicherungsbedingungen kann aber auch auf
einen anderen Beruf verwiesen werden. |