|
Bei einer Antragstellung ist jeder für eine
festgelegte Frist an den Antrag gebunden. Wirksam wird
der Vertrag nur, wenn die Versicherung innerhalb dieser
Frist den Antrag annimmt. Dabei ist wichtig, das die
Belehrung über die Bindefrist Bestandteil der
Verbraucherinformationen war bzw. ist. Grundsätzlich
beginnt die Bindefrist mit dem Tag der Antragstellung.
Werden dabei gleichzeitig die allgemeinen Versicherungsbedingungen
ausgehändigt, so besteht ein Widerrufsrecht 14
Tagen. In diesem Fall beginnt die Bindefrist erst im
Anschluss daran. |