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  Chip-Karte

Jeder privat Versicherte erhält nach dem Abschluss eines Tarifes eine Chip-Karte. Eingesetzt wird diese zur Erstattung von Krankenhauskosten. Dabei ist für das Krankenhaus aus der Chip-Karte ersichtlich, welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Damit dient die Chip-Karte als Kostenübernahmeerklärung für die Pflegekosten.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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