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Datenschutzermächtigungsklausel
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Dynamisierung
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Datenschutz-Ermächtigungsklausel |
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Durch die Datenschutz-Ermächtigungsklausel
willigt der Antragsteller und die zu versichernde Person
nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein, dass persönliche
Daten vom Versicherungsunternehmen gespeichert und
gegebenenfalls an weitere Versicherer weitergeleitet
werden. Allerdings dürfen die Gesundheitsdaten
nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt
werden. Versicherungsvermittler wiederum dürfen
diese Daten nur soweit verwenden, wie sie für
die Vertragsgestaltung erforderlich sind. |
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Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu
halten. Allerdings kann keine Garantie für die
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Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge
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