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Das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer
und Versicherungsgesellschaft stellt die Deckung dar.
Die Versicherung übernimmt im Schadenfall dann
die Deckung für das versicherte Risiko. Bei einer
vorläufigen Deckung, einer Sonderform, erhält
der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz bereits
vor dem Abschluss der Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft
und damit vor der Antragannahme. |