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Der Direktanspruch wird im Pflichtversicherungsgesetz
geregelt und stellt sicher, dass ein durch ein versichertes
Fahrzeug Geschädigter in jedem Falle und unabhängig
von der jeweiligen Schadenursache oder besonderen Begleitumständen,
seinen Schaden ersetzt bekommt. Damit werden Ausschlüsse
und andere Leistungseinschränkungen der Versicherung
gegenüber des Geschädigten verhindert. |