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Direktversicherung |
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Nach dem deutschen Steuerrecht ist eine Direktversicherung
ein Lebensversicherungsvertrag. Dieser wird durch einen
Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines
Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen das
in Deutschland zugelassen ist abgeschlossen. Bezugsberechtigte
bei einer Direktversicherung sind der Arbeitnehmer
sowie gegebenenfalls seine Hinterbliebenen. Die Beiträge
die ein Arbeitgeber in eine Direktversicherung einzahlt,
gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers.
Dies ist aber nur der Fall, wenn der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen im Versicherungsvertrag
als Bezugsberechtigte für die Ablaufleistung bestimmt
hat. Dabei zählen zu einer Direktversicherung
auch Unfall-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen,
die im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung abgeschlossen
werden. Außerdem zählen Berufsunfähigkeitsversicherungen
und Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähranspruch
des Arbeitnehmers dazu. |
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