|
Das Disziplinarrecht ist ein Sonderrecht und wird
im Rahmen des Disziplinar- und Standesrechtschutzes
geregelt. Angewendet wird es gegen Beamte, Notare,
Richter und Bundeswehrangehörige, denen ein Dienstvergehen
zum Vorwurf gemacht wird. Als Dienstvergehen werden
schuldhafte Verletzungen der typischen, mit dem Beamtenstatus
verbundenen Pflichten bezeichnet. Diese können
mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung
oder sogar mit Entfernung aus dem Dienst geahndet werden.
Es kann neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens
auch ein Strafverfahren wegen der gleichen Handlung
eingeleitet werden. Der Versicherer trägt dann
für beide Verfahren die Kosten.
Allerdings besteht Rechtsschutz nur im Rahmen von Berufsrechtsschutz
und Vereinsrechtsschutz, nicht aber im Verkehrs- und
Fahrerrechtsschutz.
|