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Durchschnittsentgelt |
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Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche
Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Auszubildende finden bei der Durchschnittsberechnung
allerdings keine Berücksichtigung. Das Durchschnittsentgelt
auch Durchschnittsverdienst genannt, wird durch die
unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in den
alten und neuen Bundesländern für beide Gebiete
getrennt ermittelt. Das individuelle Arbeitsentgelt
das jeder Versicherte in einem Kalenderjahr erzielt,
wird dann bei der Rentenberechnung ins Verhältnis
zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt. |
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