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Besteht der Vertrag des bereits versicherten Ehegatten
schon mindestens drei Monate und wird innerhalb von
zwei Monaten nach Eheschließung eine gleichartige
Versicherung beantragt, entfällt bei der Ehegattennachversicherung
die Allgemeine Wartezeit für Krankheitskosten-
und Krankenhaustagegeld-Versicherungen. Allerdings
wird dann für den neu hinzukommenden Ehegatten
eine Risikoprüfung durchgeführt. |