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Die Ehegattenregelung bietet eine gute Möglichkeit
zur günstigeren Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
bei erstmaliger Versicherung des eigenen Autos. Damit
kann der Versicherungsnehmer mit der Schadenfreiheitsklasse
1/2 starten, die einen Beitragssatz von etwa 140 Prozent
bedeutet. Voraussetzung dafür ist allerdings das
bereits ein Auto auf den Ehepartner zugelassen ist
und sich dieses selbst mindestens in der SFK 1/2 befindet.
Zudem kann der Versicherer verlangen, dass der Versicherungsnehmer
die Fahrerlaubnis eines EG-Mitgliedstaats mindestens
seit einem Jahr besitzt. |