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Der Einbruchsdiebstahl gehört zu den versicherten
Gefahren in der Hausratversicherung, während für
Verluste durch einen einfachen Diebstahl grundsätzlich
kein Versicherungsschutz besteht. Das bedeutet, es
muss ein Einbruch in einem Raum vom Wohngebäude
des Versicherten erfolgen oder ein Behältnis in
einem Raum dessen Wohngebäudes widerrechtlich
geöffnet werden. Ein Einbruchsdiebstahl ist also
gebäudegebunden und liegt vor, wenn ein Dieb in
einen Raum
- gewaltsam einbricht
- über Balkone oder Fassaden einsteigt
- mit Dietrichen oder Nachschlüsseln eindringt
- mit Schlüsseln eindringt, die er durch Diebstahl
oder Raub an sich gebracht
hat
- Schränke oder Behältnisse gewaltsam aufbricht
bzw. mit durch Raub
oder Einbruchdiebstahl an sich gebrachte richtige Schlüssel
öffnet.
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