|
Jeder Rechtsschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlichen
Vertragsablauf und einheitlicher Prämienfälligkeit
gilt als Einheitsvertrag. Dieser Vertrag lässt
sich nur durch den Versicherungsnehmer und Versicherer
insgesamt kündigen. Es ist möglich, mehrere
Einheitsverträge durch Zusammenschluss in einer
Rechtsschutzpolice zu bündeln. Die Absicherung
von Zusatzrisiken zu einem Einheitsvertrag ist nur
zu den Bedingungen des zugrunde liegenden Vertrages
möglich. |