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Das Einlöseprinzip oder auch Einlösung
des Versicherungsscheins bedeutet nichts anderes als
das der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des ersten
Beitrags in den Genuss des Versicherungsschutzes der
abgeschlossenen Versicherung kommt. Dabei kann eine
in den Versicherungsvertrag eingebaute erweiterte Einlösungsklausel
den Versicherungsnehmer dazu berechtigen, schon mit
der Unterzeichnung des Vertrages den vollen Versicherungsschutz
zu genießen. Allerdings sollte der Versicherung
eine Einzugsermächtigung erteilt werden, wodurch
der Versicherungsschutz sofort in Kraft tritt. Diese
Erteilung erfolgt in der Regel bei Abschluss des Versicherungsvertrags
durch Unterschrift des Versicherten. |