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Der Einmalbeitrag bedeutet, bei Abschluss einer
Lebens- oder Rentenversicherung den Beitrag für
die gesamte Laufzeit in einer einmaligen Summe zu zahlen.
Eine Zahlung des Einmalbeitrages ist zum Beispiel dann
von Vorteil, wenn mit dem Ruhestand eine sofort beginnende
Rentenversicherung benötigt wird. Abgeschlossen
werden kann diese allerdings auch unter Vereinbarung
einer Aufschubzeit. |