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Eine einstweilige Verfügung ist Teil des Zivilprozesses
und wird deswegen vom Rechtsschutz umfasst. Sie wird
als vorläufige gerichtliche Maßnahme zur
Sicherung eines Rechtsanspruches angewendet, wenn dessen
Verwirklichung erschwert oder vereitelt zu werden droht,
bevor eine gerichtliche Klärung auf dem normalen
Prozessweg erreicht werden kann. |